TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Loop5 Schlossgrabenfest Gewinnspiel

A. Kurzbeschreibung
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über den Instagram Kanal des LOOP5 Weiterstadt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle Teilnehmer kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich.

B. Teilnahmebedingungen
Mitarbeiter des LOOP5 sowie der SawatzkiMühlenbruch GmbH, La Mina (im Folgenden: Veranstalter) und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnehmen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt über die Kommentarfunktion auf Facebook oder Instagram.
Die Gewinner müssen sich zurückmelden und ihre vollständigen Kontaktdaten mitteilen.
Es gelten ebenfalls die Allgemeinen Gewinnspielbedingungen:

  • Die Gewinnspiele, auf die auf dieser Facebook Fanpage / auf diesem Instagram Kanal hingewiesen wird, stehen in keiner Verbindung zu Meta, werden nicht von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche der Teilnehmer gegenüber Meta. Informationen im Rahmen eines Gewinnspiels werden nicht von Meta sondern von dem im Impressum benannten Betreiber der Fanpage bereitgestellt.
  • Die erhobenen Daten behandeln wir gemäß den Bestimmungen des BDSG und geben sie nicht an Drittunternehmen weiter, die nicht im Impressum dieser Fanpage genannt sind. Die Daten, welche durch das Unternehmen Meta dabei erhoben werden, unterliegen den Bestimmungen von Meta, welche unter https://www.facebook.com/about/privacy/ einzusehen sind. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, die unter https://www.facebook.com/terms.php einzusehen sind und die Regelungen, die unter den Punkten Urheberrecht, Haftungsausschluss, Datenschutz und Nutzungsbedingungen für unsere Facebook Fanpage / unseren Instagram Kanal im Impressum der Fanpage aufgeführt sind.

Das Gewinnspiel läuft vom 26.-29. Mai 2023
Teilnahmeschluss ist der 29. Mai 2023, 23:59 Uhr. 

C. Gewinn
Alle Teilnehmer, die einen Post, Reel oder Story vom Schlossgrabenfest veröffentlichen, in dem das LOOP5 zu sehen ist und @loop5_weiterstadt taggen, haben die Chance, zu gewinnen. 
Es werden insgesamt 20×20 € Gutscheine für das LOOP5 verlost. 
Die Gewinner werden per Zufallsprinzip aus allen Teilnehmern ausgewählt.
Der Gewinner wird per Kommentar und/oder privater Nachricht benachrichtigt. Der Gewinner ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden auf seine Benachrichtigung zurückzumelden und seinen vollständigen Namen und seine Kontaktdaten mitzuteilen. Andernfalls kann der Gewinn neu verlost werden.
Eine Auszahlung des Gewinns in Form von Bargeld ist nicht möglich.
Der Gewinn muss im Center abgeholt werden. Ein Versand per Post ist nicht möglich.


D. Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalter werden jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernehmen die Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.


E. Datenschutz
Die Veranstalter gewähren im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachten alle diesbezüglichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Veranstalter werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen.
Die Veranstalter speichern die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer bis zur Abholung des Gewinns. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten.
Mit dem Einsenden/Hochladen von jeglichen Dateien im Rahmen des Gewinnspiels versichert der Teilnehmer, dass er über alle Rechte an den eingereichten Dateien und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn/sie dazu berechtigen, die Dateien zu veröffentlichen. Ferner versichert er, dass die hochgeladenen Dateien frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls in Dateien eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Datei veröffentlicht wird. Der Teilnehmer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung.

F. Ausschluss
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen etc. bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.

G. Änderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen die Veranstalter erwachsen würden. Die Veranstalter behalten sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

H. Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Namen der Gewinner
Der Gewinner willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So dürfen die Namen der Gewinner auf Facebook namentlich erwähnt werden. Eine finanzielle Gegenleistung kann hierfür nicht eingefordert werden.

I. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.